Kfz-Steuer für Elektroautos: Was gilt 2026?
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos ist ein wichtiger Kostenvorteil – aber sie läuft aus. Wir erklären, was du wissen musst.
Aktuelle Regelung: Steuerbefreiung bis 2030
Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit:
- Dauer: 10 Jahre ab Erstzulassung
- Maximale Laufzeit: bis 31.12.2030
- Gilt für: Alle BEV mit Erstzulassung bis 31.12.2025
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gilt die Befreiung nur noch bis 2030 (maximal 4 Jahre).
Wie viel spart die Steuerbefreiung?
| Fahrzeuggewicht | Kfz-Steuer (Verbrenner) | Ersparnis durch Befreiung |
|---|---|---|
| 1.500 kg | ~180 €/Jahr | 180 €/Jahr |
| 2.000 kg | ~240 €/Jahr | 240 €/Jahr |
| 2.500 kg | ~300 €/Jahr | 300 €/Jahr |
Bei 4 Jahren Befreiung (2026–2030): Ersparnis von 720–1.200 €.
Was kommt nach 2030?
Ab 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos nach dem Gewicht berechnet (ähnlich wie Verbrenner nach Hubraum). Genaue Sätze sind noch nicht festgelegt, werden aber voraussichtlich deutlich günstiger sein als für Verbrenner.
Tipp: Welche Modelle noch rechtzeitig bestellen?
Wenn du von der vollen 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren möchtest, musst du dein E-Auto bis Ende 2025 zulassen. Prüfe auf cantwaitformycar.com, welche Modelle noch rechtzeitig geliefert werden können.
